Allgemeine Geschäftsbedingungen von Volany (vormals Design With Jean)
Stand: 02.11.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen in den Bereichen Grafikdesign, Branding, UI/UX- und Webdesign, Webentwicklung und IT, Medien und Marketing, Videoproduktion und Videobearbeitung sowie Architekturvisualisierung und Gestaltung, die zwischen dem Kunden und Jean Halak, Volany, Frintroper Str. 437, 45359 Essen (nachfolgend „Volany“) geschlossen werden.
(2) Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich Jean Halak als Inhaber von Volany. Dies gilt auch dann, wenn Leistungen durch Partner aus dem Volany-Netzwerk erbracht werden (§ 7).
(3) „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind als solche gekennzeichnet.
(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Volany stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website und in sozialen Medien ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Anfrage.
(2) Auf Anfrage des Kunden erstellt Volany ein individuelles Angebot in Textform, zum Beispiel per E-Mail oder PDF. Ein Angebot ist 14 Tage ab Zugang verbindlich, sofern darin nichts anderes angegeben ist.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt, etwa per E-Mail oder durch Unterschrift. Volany bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail und übermittelt dabei das Angebot und diese AGB. Der Vertragstext wird von Volany gespeichert und dem Kunden auf Anfrage erneut zugesandt.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen nur der Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
(5) Ein Vertragsschluss über die Website ist nicht möglich. Die Website enthält keine Bestell-, Buchungs- oder Zahlungsfunktion. Verträge kommen ausschließlich nach Absatz 3 in Textform oder durch Unterschrift zustande.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
(1) Art, Umfang und Termine der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, schuldet Volany nicht.
(2) Im Preis sind die im Angebot genannten Korrekturschleifen enthalten. Ist keine Anzahl genannt, sind zwei Korrekturschleifen je Entwurf enthalten. Eine Korrekturschleife ist eine gebündelte Rückmeldung des Kunden zu einem Arbeitsstand.
(3) Weitere Korrekturen sowie Änderungen, die über das vereinbarte Briefing hinausgehen, vergütet der Kunde nach Aufwand mit dem im Angebot genannten Stundensatz. Volany weist den Kunden vorher darauf hin, dass eine Leistung zusätzlich berechnet wird.
(4) Volany hat bei der Gestaltung künstlerischen Spielraum, soweit das Briefing nichts anderes vorgibt. Reklamationen allein wegen des persönlichen Geschmacks sind kein Mangel.
(5) Nicht im Leistungsumfang enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: die Prüfung, ob Marken, Logos, Namen oder Domains eingetragen oder schutzfähig sind; die rechtliche Prüfung von Inhalten, Werbeaussagen und Rechtstexten des Kunden; Druck, Hosting, Domains, Lizenzen Dritter und Mediabudgets.
(6) Bei Social-Media- und Marketingleistungen schuldet Volany die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg wie Reichweite, Follower, Klicks oder Umsätze.
(7) Volany erbringt keine Leistungen, die nach dem Baukammerngesetz NRW oder der Landesbauordnung Architektinnen und Architekten oder Ingenieurinnen und Ingenieuren vorbehalten sind, insbesondere keine bauvorlageberechtigte Planung. Leistungen im Bereich Architektur umfassen Visualisierungen, Präsentationen und gestalterische Konzepte.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistung nötigen Informationen und Materialien (z. B. Texte, Bilder, Logos, Zugänge, Rohmaterial) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung und gibt Rückmeldungen innerhalb der vereinbarten Fristen.
(2) Der Kunde versichert, dass er an allen übergebenen Materialien die erforderlichen Rechte besitzt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte von Personen, die in Fotos oder Videos zu sehen sind. Unternehmer stellen Volany von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
(3) Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde nicht mitwirkt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Pausiert ein Projekt aus Gründen auf Seiten des Kunden länger als 60 Tage, darf Volany die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
§ 5 Abnahme
(1) Volany zeigt dem Kunden die Fertigstellung einer Leistung an und übergibt sie. Der Kunde prüft die Leistung und erklärt die Abnahme oder teilt Mängel in Textform mit.
(2) Bei Unternehmern gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige Mängel in Textform rügt oder wenn er die Leistung veröffentlicht oder nutzt.
(3) Bei Verbrauchern gilt die Leistung als abgenommen, wenn Volany dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Volany weist den Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hin (§ 640 Abs. 2 BGB).
(4) In sich abgeschlossene Teilleistungen, zum Beispiel ein freigegebenes Logo vor der Geschäftsausstattung, können gesondert abgenommen werden.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Volany ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; daher wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
(2) Volany ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswerts bei Vertragsschluss zu verlangen. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat können Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Leistungen gestellt werden.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Kosten für Leistungen Dritter, die der Kunde beauftragt oder freigegeben hat (z. B. Stockfotos, Musiklizenzen, Schriften, Hosting, Druck), trägt der Kunde.
(5) Entwürfe und Konzepte, die Volany auf ausdrückliche Anfrage des Kunden vor einem Auftrag erstellt, sind vergütungspflichtig, sofern nicht vorher in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
§ 7 Partner aus dem Volany-Netzwerk
(1) Volany darf Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Partner aus dem Volany-Netzwerk oder andere Subunternehmer erbringen lassen.
(2) Volany bleibt gegenüber dem Kunden für die gesamte Leistung verantwortlich. Partner werden zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Die Arbeiten von Volany sind als persönliche geistige Schöpfungen urheberrechtlich geschützt. Volany räumt dem Kunden die Nutzungsrechte ein, die für den im Angebot genannten Zweck erforderlich sind.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Ausschließliche Rechte, zum Beispiel an einem Logo, sowie Nutzungen über den vereinbarten Zweck hinaus bedürfen einer Vereinbarung und können gesondert vergütet werden.
(3) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über. Bis dahin ist die Nutzung nur zur Prüfung und Abstimmung gestattet.
(4) Offene Arbeitsdateien (z. B. .ai, .psd, .fig, .prproj) sowie Quellcode werden nur herausgegeben, wenn dies vereinbart ist. Nicht ausgewählte Entwürfe und Alternativen verbleiben bei Volany.
(5) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung von Volany, die nicht ohne wichtigen Grund verweigert wird.
(6) Volany darf als Urheber genannt werden, sofern dies üblich ist und der Kunde nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht.
(7) Für Bestandteile Dritter, etwa Schriften, Stockmaterial, Musik oder Open-Source-Software, gelten deren Lizenzbedingungen. Volany informiert den Kunden über verwendete Lizenzen, soweit sie für die Nutzung von Bedeutung sind.
§ 9 Einsatz künstlicher Intelligenz
(1) Volany darf bei der Leistungserbringung Werkzeuge der generativen künstlichen Intelligenz einsetzen, etwa für Ideenfindung, Bildbearbeitung, Videobearbeitung oder Transkription. Wünscht der Kunde keinen KI-Einsatz, teilt er dies vor Vertragsschluss mit; dies kann sich auf Preis und Zeitplan auswirken.
(2) Rein KI-generierte Inhalte sind nach geltendem Recht in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Volany kann an solchen Inhalten daher keine ausschließlichen Rechte verschaffen.
(3) Volany gibt vertrauliche Unterlagen des Kunden nicht in KI-Dienste ein, die diese Daten zum Training verwenden.
(4) Ob und wie KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen, entscheidet der Kunde für seine Veröffentlichungen. Volany weist auf erkennbare Kennzeichnungspflichten hin.
§ 10 Referenzen und Eigenwerbung
Volany darf den Namen und das Logo des Kunden sowie die erstellten Arbeiten nach deren Veröffentlichung als Referenz zeigen, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien und in Portfolios. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Bei vertraulichen Projekten ist eine Referenznutzung nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.
§ 11 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Volany hat bei Mängeln zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 12 Abs. 1 und 2.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 12 Haftung
(1) Volany haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Volany nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für Datenverlust haftet Volany nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Volany bewahrt Projektdaten nach Projektabschluss 6 Monate auf, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Volany haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten und Angaben, die der Kunde vorgibt oder freigibt, sowie nicht für die Eintragungsfähigkeit von Marken. § 12 Abs. 1 bleibt unberührt.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der Leistung. Der Kunde kann einen Werkvertrag nach § 648 BGB jederzeit kündigen. Volany steht dann die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
(2) Laufende Betreuungsverträge, zum Beispiel Social-Media-Betreuung oder Website-Wartung, haben die im Angebot genannte Mindestlaufzeit. Ist keine genannt, können beide Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Website) geschlossen werden, ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu, die Volany dem Kunden vor Vertragsschluss übermittelt.
§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende.
(2) Volany verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Verarbeitet Volany im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, etwa bei der Betreuung von Websites oder Social-Media-Konten, schließen die Parteien bei Bedarf einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Verträge, die vor dem Namenswechsel unter der Bezeichnung „Design With Jean“ geschlossen wurden, gelten unverändert mit Volany fort.
(3) Volany ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.